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   OLG Düsseldorf, 29.07.2010 - I-2 U 139/09   

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https://dejure.org/2010,7199
OLG Düsseldorf, 29.07.2010 - I-2 U 139/09 (https://dejure.org/2010,7199)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.07.2010 - I-2 U 139/09 (https://dejure.org/2010,7199)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juli 2010 - I-2 U 139/09 (https://dejure.org/2010,7199)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilweiser Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung wegen Verletzung eines Patents für eine Gleitschutzvorrichtung, soweit das Antragsschutzrecht im Einspruchsverfahren rechtskräftig bestätigt worden ist

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Textil-Schneeketten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweiser Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung wegen Verletzung eines Patents für eine Gleitschutzvorrichtung, soweit das Antragsschutzrecht im Einspruchsverfahren rechtskräftig bestätigt worden ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 08.12.1977 - 2 U 67/77
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2010 - 2 U 139/09
    Diese Eigenschaft ist den betreffenden Gleitschutzvorrichtungen unabänderlich immanent (vgl. Senat GRUR 1978, 425, 427 - Umlenktöpfe).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2010 - 2 U 139/09
    auf der Grundlage der geltenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Bedeutung von Zahlen- und Maßangaben im Patentanspruch (BGH GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 523 - Custodiol I; GRUR 2002, 527 - Custodiol II) in Verbindung mit dem Zusatz "mindestens" einen absoluten Mindestwert darstellt, der nicht unterschritten werden darf, so dass grundsätzlich jeder unterhalb von 4% liegende Wert nicht mehr vom Wortsinn des Anspruches 1 erfasst wird.
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 2 U 126/09

    Verfügungsgrund im Patentverletzungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2010 - 2 U 139/09
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. InstGE 9, 140 - Olanzapin; Urteil vom 29. April 2010 - I - 2 U 126/09 - Harnkatheter), dass der Erlass einer einstweiligen Verfügung insbesondere auf Unterlassung nur in Betracht kommt, wenn sowohl der Bestand des Verfügungspatentes als auch die Frage der Patentverletzung im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Verfügungsklägers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (ebenso OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LVD-Fernseher).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2010 - 2 U 139/09
    auf der Grundlage der geltenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Bedeutung von Zahlen- und Maßangaben im Patentanspruch (BGH GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 523 - Custodiol I; GRUR 2002, 527 - Custodiol II) in Verbindung mit dem Zusatz "mindestens" einen absoluten Mindestwert darstellt, der nicht unterschritten werden darf, so dass grundsätzlich jeder unterhalb von 4% liegende Wert nicht mehr vom Wortsinn des Anspruches 1 erfasst wird.
  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2010 - 2 U 139/09
    Sind im Anspruch in ihrer räumlich-körperlichen Ausgestaltung beschriebene Merkmale bei einer Ausführungsform vorhanden, kommt es nicht mehr darauf an, ob die diese Merkmale verwirklichenden Funktionsteile sämtliche mit der Erfindung bezweckten Vorteile erreichen oder nicht (vgl. BGH GRUR 1991, 436, 439 - Befestigungsvorrichtung II).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 135/01

    "Schneidmesser II" - Zum Umfang des Patentschutzes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2010 - 2 U 139/09
    auf der Grundlage der geltenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Bedeutung von Zahlen- und Maßangaben im Patentanspruch (BGH GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 523 - Custodiol I; GRUR 2002, 527 - Custodiol II) in Verbindung mit dem Zusatz "mindestens" einen absoluten Mindestwert darstellt, der nicht unterschritten werden darf, so dass grundsätzlich jeder unterhalb von 4% liegende Wert nicht mehr vom Wortsinn des Anspruches 1 erfasst wird.
  • BGH, 12.03.2002 - X ZB 12/00

    Custodiol I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2010 - 2 U 139/09
    auf der Grundlage der geltenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Bedeutung von Zahlen- und Maßangaben im Patentanspruch (BGH GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 523 - Custodiol I; GRUR 2002, 527 - Custodiol II) in Verbindung mit dem Zusatz "mindestens" einen absoluten Mindestwert darstellt, der nicht unterschritten werden darf, so dass grundsätzlich jeder unterhalb von 4% liegende Wert nicht mehr vom Wortsinn des Anspruches 1 erfasst wird.
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 73/01

    Custodiol II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2010 - 2 U 139/09
    auf der Grundlage der geltenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Bedeutung von Zahlen- und Maßangaben im Patentanspruch (BGH GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 523 - Custodiol I; GRUR 2002, 527 - Custodiol II) in Verbindung mit dem Zusatz "mindestens" einen absoluten Mindestwert darstellt, der nicht unterschritten werden darf, so dass grundsätzlich jeder unterhalb von 4% liegende Wert nicht mehr vom Wortsinn des Anspruches 1 erfasst wird.
  • OLG Karlsruhe, 08.07.2009 - 6 U 61/09

    Patentverletzungsverfahren: Vorliegen eines Verfügungsgrundes für den Erlass

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2010 - 2 U 139/09
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. InstGE 9, 140 - Olanzapin; Urteil vom 29. April 2010 - I - 2 U 126/09 - Harnkatheter), dass der Erlass einer einstweiligen Verfügung insbesondere auf Unterlassung nur in Betracht kommt, wenn sowohl der Bestand des Verfügungspatentes als auch die Frage der Patentverletzung im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Verfügungsklägers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (ebenso OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LVD-Fernseher).
  • OLG Düsseldorf, 19.01.2024 - 15 U 101/19
    Im Einzelfall kann es genügen, wenn die Sache zwar noch nicht in ihrer beim Angebot/Vertrieb vorliegenden Form den patentgemäßen Anforderungen entspricht, sich die Verhältnisse in Zukunft jedoch verlässlich und vorhersehbar ändern und sich infolge dessen demnächst mit Sicherheit eine Situation einstellt, bei der es zur Merkmalsverwirklichung kommt (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR 1978, 425 - Umlenktöpfe; InstGE 12, 213 - Traktionshilfe; Urteil v. 20.11.2014 - I-2 U 137/09, BeckRS 2014, 120808; Senat, Urt. v. 05.03.2020 - I-15 U 52/19, GRUR-RS 2020, 40242 Rn. 49 - Abriebfestes Band, mwN).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - 2 U 41/11

    Leflunomid/Teriflunomid II

    Mit der Herstellung und dem Vertrieb eines Erzeugnisses wird allerdings auch dann von der Lehre eines Vorrichtungspatents Gebrauch gemacht, wenn ein Merkmal des Patentanspruchs noch nicht bei der fertigen aber ungebrauchten Vorrichtung in Erscheinung tritt, sondern erst dann und dadurch gebildet wird, dass sich die Vorrichtung in Zukunft verlässlich und vorhersehbar ändert (Senat, GRUR 1978, 425 - Umlenktöpfe; InstGE 12, 213 - Traktionshilfe).

    In der Entscheidung "Traktionshilfe" (InstGE 12, 213) war nicht abschließend zu entscheiden, ob das Abstellen auf eine sich erst in Zukunft ergebende Merkmalsverwirklichung als Folge einer substantiellen Veränderung des angebotenen Gegenstandes zu unterbleiben hat, wenn und soweit damit Gegenstände in den Patentschutz einbezogen werden, die zu dem für das Klagepatent maßgeblichen Stand der Technik gehören.

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2019 - 15 U 65/17

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Blasenkatheter-Set, da

    Ausnahmen zu diesem Grundsatz sind gegeben, wenn eine Sache im betreffenden Zeitpunkt noch nicht den anspruchsgemäßen Anforderungen genügt, sich die Verhältnisse in Zukunft jedoch verlässlich und vorhersehbar ändern und sich deshalb mit Sicherheit eine Situation ergibt, bei der es zur Merkmalsverwirklichung kommt (OLG Düsseldorf GRUR 1978, 425 - Umlenktöpfe; OLG Düsseldorf, Urteil v. 10.11.2011 - I-2 U 41/11; OLG Düsseldorf InstGE 12, 213 - Traktionshilfe; OLG Düsseldorf, Urteil v. 20.11.2014 - I-2 U 137/09; vgl. im Zusammenhang mit sog. Prodrugs auch Ackermann, GRUR 2018, 772).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - 2 U 40/11

    Leflunomid/Teriflunomid

    Mit der Herstellung und dem Vertrieb eines Erzeugnisses wird allerdings auch dann von der Lehre eines Vorrichtungspatents Gebrauch gemacht, wenn ein Merkmal des Patentanspruchs noch nicht bei der fertigen aber ungebrauchten Vorrichtung in Erscheinung tritt, sondern erst dann und dadurch gebildet wird, dass sich die Vorrichtung in Zukunft verlässlich und vorhersehbar ändert (Senat, GRUR 1978, 425 - Umlenktöpfe; InstGE 12, 213 - Traktionshilfe).

    In der Entscheidung "Traktionshilfe" (InstGE 12, 213) war nicht abschließend zu entscheiden, ob das Abstellen auf eine sich erst in Zukunft ergebende Merkmalsverwirklichung als Folge einer substantiellen Veränderung des angebotenen Gegenstandes zu unterbleiben hat, wenn und soweit damit Gegenstände in den Patentschutz einbezogen werden, die zu dem für das Klagepatent maßgeblichen Stand der Technik gehören.

  • OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 2 U 36/17

    Zirkoniumoxid

    Eine im Laufe der Zeit eintretende Veränderung, beispielsweise durch das Auffinden besserer Analyseverfahren, darf weder zu einer Einschränkung noch zu einer Erweiterung des Schutzbereichs führen; denn ein sich über die Zeit verändernder Schutzbereich wäre mit dem Gebot der Rechtssicherheit nicht vereinbar (vgl. auch: Senat, Urt. v. 29.07.2010, I-2 U 139/09, Rn 17 - Traktionshilfe; LG Düsseldorf, Urt. v. 22.01.2015, 4c O 16/14, Rn 142 ff, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2022 - 15 U 67/17

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein gebrauchsfertiges

    Ausnahmen zu diesem Grundsatz sind gegeben, wenn die Sache zwar noch nicht in ihrer beim Angebot/Vertrieb vorliegenden Form den patentgemäßen Anforderungen entspricht, sich die Verhältnisse in Zukunft jedoch verlässlich und vorhersehbar ändern und sich infolge dessen demnächst mit Sicherheit eine Situation einstellt, bei der es zur Merkmalsverwirklichung kommt (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR 1978, 425 - Umlenktöpfe; InstGE 12, 213 - Traktionshilfe; Urteil v. 20.11.2014 - I-2 U 137/09, BeckRS 2014, 120808; Senat, Urt. v. 05.03.2020 - I-15 U 52/19, GRUR-RS 2020, 40242 Rn. 49 - Abriebfestes Band I; Urt. v. 05.03.2020 - I-15 U 47/19, GRUR-RS 2020, 40240 Rn. 105 - Abriebfestes Band II, m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 22.01.2015 - 4c O 16/14

    Patentfähigkeit des Klagepatents "Stent-Transplantat-Membran zum Platzieren an

    Damit in Einklag steht die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, I-2 U 139/09 vom 29.07.2010 - Traktionshilfe.

    Dies bestätigt zum einen, dass wenn eine im Patentanspruch vorgesehene Größe von dem eingesetzten Messverfahren abhängt, für den Fachmann erkennbar sein muss, unter welchen Bedingungen die Messung durchzuführen ist, und zum anderen, dass eine zuverlässige Bestimmung des Schutzbereichs eines Patents möglich sein muss (OLG Düsseldorf, I-2 U 139/09, Urteil vom 29.07.2010 - Traktionshilfe, Rn 17 (zitiert nach juris)).

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2020 - 15 U 47/19
    Dies wäre im Rahmen der unmittelbaren Verletzung aber überhaupt nur dann zu berücksichtigen, wenn der Ausnahmefall vorläge, dass die Vorrichtung im Verletzungszeitpunkt noch nicht den anspruchsgemäßen Anforderungen genügt, sich die Verhältnisse in Zukunft jedoch verlässlich und vorhersehbar ändern und sich deshalb mit Sicherheit eine Situation ergibt, bei der es zur Merkmalsverwirklichung kommt (OLG Düsseldorf, GRUR 1978, 425 - Umlenktöpfe; OLG Düsseldorf, Urteil v. 10.11.2011 - I-2 U 41/11; OLG Düsseldorf, InstGE 12, 213 - Traktionshilfe; OLG Düsseldorf, Urteil v. 20.11.2014 - I-2 U 137/09; Senat - Urt. v. 31.10.2019 - I-15 U 65/17).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2020 - 15 U 52/19
    Dies wäre im Rahmen der unmittelbaren Verletzung aber überhaupt nur dann zu berücksichtigen, wenn der Ausnahmefall vorläge, dass die Vorrichtung im Verletzungszeitpunkt noch nicht den anspruchsgemäßen Anforderungen genügt, sich die Verhältnisse in Zukunft jedoch verlässlich und vorhersehbar ändern und sich deshalb mit Sicherheit eine Situation ergibt, bei der es zur Merkmalsverwirklichung kommt (OLG Düsseldorf, GRUR 1978, 425 - Umlenktöpfe; OLG Düsseldorf, Urteil v. 10.11.2011 - I-2 U 41/11; OLG Düsseldorf, InstGE 12, 213 - Traktionshilfe; OLG Düsseldorf, Urteil v. 20.11.2014 - I-2 U 137/09; Senat - Urt. v. 31.10.2019 - I-15 U 65/17).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.2010 - 2 U 136/09

    Teilweiser Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung wegen Verletzung

    Er hat in seinem Gutachten vom 1. Dezember 2008 (vgl. Anlage AG 4/2 der beigezogenen Akte des Parallelverfahrens I-2 U 139/09, Abschnitt 4.5.1, drittletzter und vorletzter Absatz) die Ansicht vertreten, er sei nicht völlig davon überzeugt, dass diese Methode eindeutig dem Wortlaut des Patents zu entnehmen ist, halte die Verwendung eines neuen und vorschriftsmäßig aufgepumpten Referenzreifens aber für sinnvoll, um zu einem eindeutigen Messergebnis zu gelangen.
  • LG Düsseldorf, 14.04.2011 - 4b O 29/11

    Patentrechtliche Ansprüche bei der Entwicklung eines Arzneimittels aus den

  • LG Düsseldorf, 14.04.2011 - 4b O 30/11

    Leflunomid/Teriflunomid II

  • LG Düsseldorf, 03.04.2014 - 4c O 81/13

    Wässriges Desinfektionsmittel

  • LG Düsseldorf, 01.02.2011 - 4b O 270/10

    Leflunomid

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   BSG, 21.07.2009 - B 2 U 139/09 B   

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BSG, Entscheidung vom 21.07.2009 - B 2 U 139/09 B (https://dejure.org/2009,43694)
BSG, Entscheidung vom 21. Juli 2009 - B 2 U 139/09 B (https://dejure.org/2009,43694)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 21.07.2009 - B 2 U 139/09 B
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz , § 62 SGG) soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 21.07.2009 - B 2 U 139/09 B
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz , § 62 SGG) soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BSG, 21.07.2009 - B 2 U 139/09 B
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz , § 62 SGG) soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f).
  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 21.07.2009 - B 2 U 139/09 B
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz , § 62 SGG) soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f).
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 21.07.2009 - B 2 U 139/09 B
    Nach dem Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG ist das Übergehen eines Beweisantrags nur dann ein Verfahrensmangel, wenn das LSG vor seiner Entscheidung darauf hingewiesen wurde, dass der Beteiligte die Amtsermittlungspflicht des Gerichts (§ 103 SGG) noch nicht als erfüllt ansieht (vgl ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 9, 20, 31; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl 2008, IX, RdNr 130).
  • BSG, 28.05.1997 - 9 BV 194/96

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 21.07.2009 - B 2 U 139/09 B
    Wenn ein Beteiligter, ohne den Beweisantrag zu wiederholen, sich mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung einverstanden erklärt bzw die Gelegenheit zur Anhörung gemäß § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG verstreichen lässt, muss er sich so behandeln lassen, als sei sein Beweisantrag erledigt (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 20, 31).
  • BSG, 24.11.1988 - 9 BV 39/88

    Revision - Amtsermittlungspflicht - Beweisantrag

    Auszug aus BSG, 21.07.2009 - B 2 U 139/09 B
    Nach dem Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG ist das Übergehen eines Beweisantrags nur dann ein Verfahrensmangel, wenn das LSG vor seiner Entscheidung darauf hingewiesen wurde, dass der Beteiligte die Amtsermittlungspflicht des Gerichts (§ 103 SGG) noch nicht als erfüllt ansieht (vgl ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 9, 20, 31; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl 2008, IX, RdNr 130).
  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

    Auszug aus BSG, 21.07.2009 - B 2 U 139/09 B
    Der Kläger hätte darlegen müssen, welchen konkreten Beweisantrag iS der ZPO er nach der Anhörungsmitteilung des LSG zu der beabsichtigten Entscheidung nach § 153 Abs. 4 SGG gestellt oder aufrechterhalten hat, dem das LSG nicht gefolgt sein soll, und er hätte diesen Beweisantrag so genau bezeichnen müssen, dass er für das Revisionsgericht ohne weiteres auffindbar ist (vgl BSGE 40, 40, 41 = SozR 1500 § 160a Nr. 4; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, RdNr 215).
  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 5/05 B
    Auszug aus BSG, 21.07.2009 - B 2 U 139/09 B
    4 Auch die Rüge wegen nicht erfolgter Befragung eines Sachverständigen (vgl Beschluss des Senats vom 13. September 2005 - B 2 U 5/05 B -), einschließlich der damit nicht möglichen Ausübung des Fragerechts nach § 118 SGG und § 411 Abs. 3, 4 Zivilprozessordnung (ZPO) kann vorliegend nicht zu einer Zulassung der Revision führen, weil dies die Darlegung sachdienlicher Fragen oder aufklärungsbedürftiger Punkte hinsichtlich konkreter im Gerichtsverfahren eingeholter Sachverständigengutachten erfordern würde, die der Beschwerdebegründung nicht zu entnehmen sind.
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